Kfz-Kurzzeitversicherung aus Frankreich für Marokko, Tunesien, die Türkei und den Balkan
Die Grüne Karte Ihrer Versicherung deckt diese Länder nicht ab. Es steht klein gedruckt auf der Rückseite, und viele Fahrer merken es erst an der Grenze. Wir erstellen für Sie einen gesonderten Vertrag mit einem Partnerversicherer. Sie füllen das Formular aus, ein Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Die 7 betroffenen Länder
Steht Ihr Reiseziel nicht auf dieser Liste, ist es sehr wahrscheinlich durch unseren automatischen Vertrag mit sofortiger Bescheinigung abgedeckt. Zur sofortigen Kurzzeitversicherung → · Berechtigung prüfen →
Wo Ihre Grüne Karte endet
Die Grüne Versicherungskarte — die Internationale Versicherungskarte, kurz IVK — trägt auf der Rückseite die Länderliste, in der Ihr Vertrag gilt. Durchgestrichene Länder sind nicht gedeckt. Viele Fahrer lesen diese Liste erst am Grenzübergang.
Sieben Länder kehren immer wieder: Albanien, Aserbaidschan, Nordmazedonien, Marokko, Moldau, Tunesien und die Türkei. Je nach Versicherer sind sie von vornherein durchgestrichen oder nur nach ausdrücklicher Freischaltung gedeckt. Ohne diese fahren Sie ab dem Grenzübertritt unversichert — und das Bußgeld ist nicht das eigentliche Risiko, sondern der Unfall.
Sie behalten Ihre französischen Kennzeichen
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird — also gleich die Antwort: Ihr Auto bleibt in Frankreich zugelassen und fährt die ganze Strecke bis zu Ihnen nach Hause mit seinen französischen Kennzeichen. Niemand nimmt sie Ihnen an der Grenze ab.
Das Fahrzeug reist im Verfahren der vorübergehenden Verwendung ein: Der Zoll des Ziellandes erfasst die Einfuhr, und das Fahrzeug muss vor Ablauf der gewährten Frist wieder ausreisen. Das ist etwas anderes als eine endgültige Ausfuhr, bei der das Fahrzeug aus dem französischen Register gestrichen wird und ein lokales Kennzeichen erhält — dann ja, dann wechseln die Schilder. Wer hinfährt und zurückkommt, ist nicht in diesem Fall.
Und genau dafür gibt es diese Versicherung: Ein Auto mit französischem Kennzeichen, das in Marokko, Tunesien oder der Türkei fährt, braucht dort eine gültige Bescheinigung — und Ihre Grüne Karte deckt diese Länder nicht ab.
Die zulässigen Fristen und die Einreiseformalitäten legt der Zoll des Ziellandes fest, nicht wir. Prüfen Sie sie vor der Abfahrt.
So läuft es ab
Sie beschreiben Ihre Fahrt
Zielland, Dauer, Abfahrtsdatum. Drei Minuten, ohne Konto.
Ein Berater prüft Ihren Fall
Wir klären Fahrzeug, Zielland und Dauer mit unserem Partnerversicherer. Der Vertrag wird von Hand erstellt — deshalb brauchen wir etwas Zeit.
Sie erhalten ein Angebot
Innerhalb von 24 Stunden, mit Preis und benötigten Unterlagen. Entscheiden Sie danach.
Schritt 1 — Ihr Zielland
Soll das Fahrzeug in einem dieser Länder fahren?
Land oder Länder ankreuzen. Das sind die sieben Länder, die die Grüne Karte nicht abdeckt.
Bitte mindestens ein Land ankreuzen.
Schritt 2 — Ihre Kontaktdaten
Keine Zeit? Wir übernehmen das.
Ein Berater stellt Ihre Versicherung für diese sieben Länder von Hand zusammen. Antwort innerhalb von 24 Werkstunden, Montag bis Freitag.
Was dieser Dienst nicht ist
Dieser Vertrag wird nicht online abgeschlossen, und es gibt keine sofortige Bescheinigung. Die Anfrage wird von einem Berater geprüft, eine Annahme ist nicht automatisch. Wenn Sie sofort eine Bescheinigung für eine Fahrt in Frankreich oder Europa brauchen, ist unser anderes Produkt das richtige.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Ankunft die Kennzeichen wechseln?
Nein. Das Fahrzeug behält seine französische Zulassung von der Abfahrt bis zur Ankunft. Es reist mit den eigenen Kennzeichen zur vorübergehenden Verwendung ein und muss vor Ablauf der vom örtlichen Zoll gewährten Frist wieder ausreisen. Ein Kennzeichenwechsel betrifft nur die endgültige Ausfuhr, ein anderes Verfahren.
Warum reicht meine Grüne Karte nicht?
Die Internationale Versicherungskarte gilt für eine feste Länderliste. Marokko, Tunesien, die Türkei, Albanien, Nordmazedonien, Moldau und Aserbaidschan stehen nicht darauf — oder nur, wenn Ihr Versicherer sie ausdrücklich freigeschaltet hat. Sonst sind Sie ab dem Grenzübertritt ohne Deckung.
Wie lange dauert die Antwort?
Ein Berater antwortet innerhalb von 24 Stunden. Der Vertrag selbst dauert danach einige Tage, weil er mit unserem Partnerversicherer von Hand erstellt wird.
Kann ich aus dem Ausland abschließen?
Ja, wo immer Sie leben. Ihr Wohnsitzland spielt keine Rolle: alles läuft aus der Ferne, per E-Mail oder WhatsApp, und Sie müssen nicht in unsere Agentur kommen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
In der Regel den Fahrzeugschein, Ihren Führerschein und einen Ausweis. Der Berater nennt Ihnen die genaue Liste je nach Zielland.
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